Über die nachfolgenden Verlinkungen stehen ihnen Ansprechpartner zur Verfügung, Hier erhalten Sie nach Auffindung von verletzten Wildtieren Hilfestellungen und Informationen was Sie tun bzw. veranlassen sollten um den verletzten Tieren zu helfen.
Bitte um Beachtung:
bei verletzem jagdbaren Wild (Reh, Hase, Wildschwein usw.) verständigen Sie bitte, falls bekannt den zuständigen Förster, ansonsten wenden Sie sich bitte an die nächste Polizeistation (ggf. über die 110)